Bewertung von Stellen in der Stadtverwaltung
Ein Antrag der Grünen wollte festlegen, dass alle Bewertungen nur noch von der Gemeindeprüfungsanstalt durchgeführt werden dürfen – und bereits erfolgte Einstufungen überprüft werden sollen. Die CDU-Fraktion warnt vor einem Eingriff in die Zuständigkeit des Bürgermeisters, vertraut der Verwaltung und setzt auf Fairness, Rechtssicherheit und einheitliche Maßstäbe. Die Kommunalaufsicht hat die Rechtsauffassung der Stadt inzwischen bestätigt – zwei zentrale Punkte des Antrags wurden von den Grünen zurückgezogen.
Hier mehr Informationen zum Hintergrund und die CDU-Stellungnahme:
Im Walldorfer Gemeinderat wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht, der sich mit der Bewertung von Stellen in der Stadtverwaltung befasste. Die Grünen forderten darin unter anderem:
Künftige Durchführung aller Stellenbewertungen ausschließlich durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA),
Nachträgliche Neubewertung bereits eingestufter Leitungsstellen durch die GPA,
Verpflichtende interne und externe Ausschreibung von Stellen ab EG 10 TVöD bzw. A 11 LBesG.
Der Antrag hatte erhebliche Diskussionen ausgelöst. Da der Antrag in Teilen die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit des Bürgermeisters berührt hätte, wurde er durch den Bürgermeister der Kommunalaufsicht vorgelegt.
Klare Haltung der Kommunalaufsicht – Teilrückzug durch die Grünen
Die Kommunalaufsicht des Rhein-Neckar-Kreises stellte klar, dass die Festlegung auf ein bestimmtes Bewertungsinstitut (wie die GPA) nicht zulässig sei, da dies in den originären Verantwortungsbereich des Bürgermeisters fällt. Auch die rückwirkende Neubewertung durch ein anderes Institut wurde als unzulässiger Eingriff gewertet.
Daraufhin zog die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diese beiden Punkte des Antrags zurück. Lediglich die Forderung zur internen und externen Ausschreibung von Leitungsstellen wurde aufrechterhalten – ein Aspekt, über den der Gemeinderat in seiner Zuständigkeit entscheiden darf.
CDU-Fraktion sieht sich in ihrer Position bestätigt
Die CDU-Fraktion begrüßt die Klarstellung durch die Kommunalaufsicht und sieht sich in ihrer sachlich begründeten Haltung bestätigt. In der Stellungnahme hat die Fraktion:
die rechtlichen Grenzen des Gemeinderats betont,
das Vertrauen in die Kompetenz der Verwaltung ausgesprochen,
die pauschale Kritik an bestehenden Bewertungsverfahren zurückgewiesen und
der Forderung nach mehr Transparenz bei der Ausschreibung von Führungsstellen zugestimmt.
Die CDU Walldorf wird die Entwicklung weiterhin konstruktiv begleiten – mit klarer Orientierung an Recht, Fairness und Verantwortung gegenüber der Verwaltung wie auch den Beschäftigten.
Hier die Stellungnahme im Wortlaut:
Der vorliegende Antrag behandelt ein höchst sensibles und gleichzeitig für das Personalwesen unserer Stadt enorm wichtiges Thema. Die Antrag stellende Fraktion spitzt diese Kontoverse bis zu der heute zu vorzufindenden Brisanz zu. In der Vorberatung zur heutigen Sitzung haben wir uns damit auseinandergesetzt, ob wir zu den offenbar rechtlich unzulässigen, in den ureigenen Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters eingreifenden, beiden ersten Elementen des Antrages überhaupt inhaltlich Position beziehen sollten. Da wir in der Fraktion nicht zu einem einheitlichen Abstimmungsbild gelangen, ist dies in jedem Fall zu bejahen. Gleichzeitig geht es im Zusammenhang mit den beigefügten Dokumenten auch darum, ob aus mehrheitlicher Sicht unserer Fraktion Zweifel an der Bewertungspraxis der Verwaltung, ja an Ihrer Befähigung in diesem Bereich zulässig sind.
Uneingeschränkt schätzen wir die Integrität der Gemeindeprüfungsanstalt, auch in ihrer Tätigkeit der Stellenbewertungen. Ebenso erkennen wir die Befugnis unseres Bürgermeisters an, Stellenbewertungen auch anderweitig anfertigen zu lassen. Hierbei ist für uns auch die Einschätzung des Kommunalrechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises maßgeblich, haben wir an der qualitativen Urteilskraft dieser Institution ebenso wenige Zweifel. Die langjährige Berufspraxis des Kollegen Weisbrod erkennen wir zwar an, sehen jedoch keinen Anlass, dem Büro Geinert und seinen beratenden Partnern eine Kompetenz in diesem Bereich abzusprechen. Vielmehr nehmen wir positiv zur Kenntnis, dass unser Bürgermeister sich der Belange der Personalentwicklung und besonders der Stellenbewertungen verstärkt angenommen hat.
Wir gehen einerseits von einer kompetenten Begleitung der gegenwärtigen Praxis durch den Ersten Beigeordneten und das Personalamt hier im Hause aus und setzen andererseits eine einheitliche Bewertung aller Stellen in der Verwaltung voraus, zumal Aspekte der formal korrekten und zügigen Vorgehensweise, des auch darauf fußenden positiven Betriebsklimas und eines unverzichtbaren gerechten Bewertungsstandards in unserer Fraktion als wesentlich angesehen werden. „Gefälligkeitsgutachten“ ist ein Schlagwort, dass schwer wiegt und das wir durch rechtliche Absicherungen bis auf weiteres aus diesem originären Bereich städtischen Verwaltungshandelns heraushalten müssen und das durch die offenkundig bisher nicht beanstandeten Bewertungen des betreffenden Büros auch nicht zur Debatte steht.
Die gesamte Belegschaft betreffende Bewertungen begründen sich in Veränderungen im Personalkörper und durch Verschiebungen von Zuständigkeiten sowie modifizierten Zuschnitten in den Fachbereichen. Einheitlich erfolgen müssen sie auf jeden Fall, nicht unbedingt durch ein ganz bestimmtes Büro, aber eben auch nicht unbedingt durch die Gemeindeprüfungsanstalt.
Der Argumentation des Kommunalrechtsamtes folgend, stimmen wir dem Teilantrag zur internen und externen Stellenausschreibung zu, verneinen mehrheitlich jedoch die Zulässigkeit der beiden ersten Punkte des Antrages bzw. lehnen diese ab. Unsere Verwaltungsspitze genießt in dieser Angelegenheit unser überwiegendes Vertrauen, wie wir selbstverständlich die Grenzen der gemeinderätlichen Zuständigkeit wahren. Sollten jedoch Fehlentwicklungen eintreten und die von uns benannten Grundsätze verletzt werden, behalten wir uns natürlich genau die Kritik vor, die wir im Lichte der Vorgänge derzeit für unangebracht halten.
Vorlage im Ratsinformationssystem
Artikel auf www.walldorf.de